– Notar Dietzenbach –
Alexandra Eichler - Ihre Notarin in Dietzenbach
Suchen Sie nach einem vertrauenswürdigen Notar in Dietzenbach und Umgebung? Frau Rechtsanwältin und Notarin Alexandra Eichler bietet Ihnen kompetente und umfassende notarielle Dienstleistungen. Von der Beurkundung wichtiger Vorgänge bis hin zur rechtssicheren Beratung mit Weitblick auch in komplexen Rechtsfragen, insbesondere im Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht. – bei uns sind Sie in den besten Händen.
Seit 2015 ist Frau Eichler im Bezirk des Amtsgerichts Offenbach als Notarin tätig und deckt das breite Spektrum notarieller Dienstleistungen umfassend ab.
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Unsere Notariellen Leistungen im Überblick
Im Jahre 1983 wurde der Kanzleigründer Rechtsanwalt Reiner W. Frank zum Notar bestellt. Er schied Ende Februar 2023 nach fast 40 Jahren aktiver Tätigkeit als Notar mit Erreichen der Altersgrenze aus dem Notaramt aus und trägt seither verdient die Bezeichnung „Notar a.D.“.
Als zum Zeitpunkt ihrer Bestellung eine der jüngsten Notarinnen und Notare in Hessen ist Frau Rechtsanwältin und Notarin Eichler in die väterlichen Fußstapfen getreten und bietet nun in zweiter Generation zuverlässige, vertrauensvolle und kompetente Unterstützung vor Ort in allen notariellen Belangen.
Immobilienrecht, Regelung der – auch vorweggenommenen – Erbfolge, Eheverträge, Adoptionen, Vorsorgevollmachten, gesellschaftsrechtliche Vorgänge von der Firmengründung über die Änderung der Geschäftsführung oder Gesellschafterstruktur bis hin zur Umwandlung oder Liquidation oder der schlichten Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften – das Spektrum notarieller Dienstleistungen ist vielfältig und wird von Frau Notarin Alexandra Eichler und ihrem Team umfassend abgedeckt.
Unterstützt wird sie von einem kleinen aber kompetenten Team an Mitarbeiterinnen, welche mit großem Einsatz den reibungslosen Ablauf aller Rechtsangelegenheiten gewährleisten und stets freundliche und zuverlässige erste Ansprechpartner unserer Mandanten sind.
Immobilien- Angelegenheiten
Immobilienkaufverträge sind ein Kernbereich der notariellen Tätigkeit, ebenso die damit regelmäßig einhergehende Bestellung oder Löschung von (Finanzierungs-)Grundschulden. Vom Entwurf bis zur Grundbucheintragung betreuen wir Ihre Immobilienangelegenheiten mit großer Sorgfalt und dem Ziel, eine reibungslose Abwicklung Ihrer Angelegenheit – auch in der Kommunikation mit etwaigen Finanzierungsbanken – zu gewährleisten.
Auch in der Ausarbeitung und Umsetzungen komplexer von Erbauseinandersetzungs-vereinbarungen, Übergabeverträgen, Bestellung von Wohn- und Nießbrauchrechten sowie der Teilung von Grundstücken nach WEG stehen wir mit Erfahrung und Engagement an Ihrer Seite.
Gestaltung von
Notarielle Beurkundung von Kaufverträgen für Grundstücke, Häuser oder Wohnungen.
Einrichtung von Grundpfandrechten zur Sicherung von Darlehen, z.B. für Immobilienfinanzierungen.
Verträge, die den Eigentumsübergang von Immobilien auf andere Personen regeln, oft innerhalb der Familie
(auch solche im Wege vorweggenommener Erbfolge)
Notarielle Absicherung der Nutzung oder Ertragsrechte an einer Immobilie ohne Eigentumsübertragung.
Vertragliche Regelung zur Aufteilung des Nachlasses unter den Erben.
Testamente und Nachlassangelegenheiten
Über das gesetzliche Erbrecht bestehen ebenso wie über das „Berliner Testament“ zahlreiche Fehlvorstellungen und Missverständnisse, welche im schlimmsten Fall zu dramatischen – oft irreversiblen – rechtlichen Konsequenzen führen können. Auch stecken moderne Familienmodelle voller – meist unbekannter oder unbeachteter – erbrechtlicher Rechtsfolgen. Zur Vermeidung späterer Rechtsstreitigkeiten und ungewollter Erbfolgen ist eine gute und individuelle Nachlassplanung unerlässlich. Eine umfassende Beratung, welche die Familienverhältnisse ebenso wie vermögens- und steuerrechtliche Aspekte in den Blick nimmt, ist heute wichtiger denn je. Wir beraten Sie gerne!
Auch nach Eintritt eines Erbfalles im Familienkreis stehen wir Ihnen mit Einfühlungsvermögen und Sachkompetenz zur Seite. Wir zeigen Ihnen die notwendigen Schritte auf und entwerfen und beurkunden die notwendigen Dokumente, wie etwa Erbscheinsanträge, Europäische Nachlasszeugnisse, Nachlassvollmachten und Erbauseinandersetzungsverträgen unter Miterben.
Gestaltung von
Notarielle Gestaltung und Beurkundung individueller Nachlassregelungen.
Antragstellung und notarielle Beglaubigung zur gerichtlichen Erteilung eines Erbscheins.
Vertragliche Regelung zur Aufteilung des Nachlasses unter den Erben.
Notarielle Regelung zur lebzeitigen Vermögensübertragung unter Berücksichtigung steuerlicher und erbrechtlicher Aspekte.
Vorsorge
In einer alternden Gesellschaft rückt das Thema Vorsorge zunehmend ins Bewusstsein. Die Vorlage einer Patientenverfügung wird regelmäßig in Krankenhäusern und Arztpraxen abgefragt. Frau Notarin Eichler berät Sie gerne zu diesem schwerwiegenden und zugleich äußerst wichtigen Themenkomplex. Auch die Wahl eines oder mehrerer Bevollmächtigter bei Erteilung einer – meist umfassenden – General- und Vorsorgevollmacht nimmt eine zentrale Rolle in der Beratung ein, bevor auf Wunsch eine für Ihre Bedürfnisse passende Urkunde entworfen wird.
Gestaltung von
Notarielle Erteilung und Beglaubigung von General-, Vorsorge- und Spezialvollmachten.
Notarielle Bevollmächtigung für gesundheitliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten im Vorsorgefall.
Umfassende notarielle Bevollmächtigung zur Vertretung in allen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten.
Notarielle Festlegung medizinischer Behandlungswünsche für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit.
Gesellschaftsrecht
Im notariellen Bereich können wir auf eine langjährige Erfahrung in der Betreuung vieler Firmenkunden zurückblicken. Von der Gesellschaftsgründung über den Wechsel im Gesellschafterbestand oder der Geschäftsführung bis zur Liquidation von Gesellschaften sind wir stets der richtige Ansprechpartner. Auch Umwandlungsvorgänge wie Verschmelzung und identitätswahrender Formwechsel einer Gesellschaft gehören zu unserem Repertoire und werden umfassend und vorausschauend mit Ihnen geplant und durchgeführt. Gerade im gesellschaftsrechtlichen Bereich ist auf Wunsch auch die Zusammenarbeit mit weiteren Beratern – insbesondere Steuerberatern – für uns selbstverständlich.
Notarielle Beurkundung und rechtssichere Gestaltung von Gesellschaftsverträgen.
Notarielle Begleitung und Handelsregisteranmeldung bei Geschäftsführerwechsel.
Notarielle Beurkundung und Handelsregisteranpassung bei Gesellschafterwechsel.
Notarielle Beurkundung und Eintragung von Änderungen der Gesellschaftssatzung oder des Firmensitzes im Handelsregister.
Notarielle Begleitung bei Rechtsformwechsel, Verschmelzung oder Spaltung von Unternehmen.
Notarielle Beurkundung und rechtliche Umsetzung der Unternehmensfusion.
Notarielle Vorbereitung und Einreichung von Anmeldungen beim Handelsregister.
Familienrecht
Im notariellen Bereich berät Sie Frau Notarin Eichler umfassend zu allen Themen des Ehe- und Familienrechts. Auf Basis eines Überblicks über die geltenden gesetzlichen Regelungen wird gemeinsam mit Ihnen Inhalt und Umfang einer zu Ihrer Ehe- und Lebensplanung passenden ehevertraglichen Vereinbarung erörtert. Hierbei stehen regelmäßig die Möglichkeiten der Modifizierung der Güterstände und deren Auswirkungen in familien- wie auch erbrechtlicher Hinsicht im Mittelpunkt. Im Falle von Scheidungsfolgenvereinbarungen kommen meist weitere Regelungskomplexe wie nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleichsregelungen und Versorgungsausgleich hinzu, um eine reibungslose und zügige Durchführung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens zu ermöglichen.
Auch im Bereich von Erwachsenen- und Minderjährigenadoptionen verfügt Frau Notarin Eichler über umfassende Erfahrungen und berät Sie gerne.
Gestaltung von
Notarielle Regelung von Güterstand, Unterhalt und Vermögensaufteilung in der Ehe.
Notarielle Regelung von Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht nach der Scheidung.
Notarielle Beurkundung und rechtliche Begleitung von Adoptionserklärungen.

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- Notar Dietzenbach -
Transparente Kosten und faire Beratung
Die Kosten für notarielle Dienstleistungen sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und deutschlandweit einheitlich. Somit sind unsere Gebühren transparent und fair. Bereits in den Beurkundungskosten sind die Beratung und die Entwurfsfertigung enthalten. Im Gegensatz zur anwaltlichen Tätigkeit sind keine zusätzlichen Gebühren für den Aufwand oder die Komplexität des Falles zu erwarten.
- Notarin in Dietzenbach -
Notarielle Dienstleistungen
Als Notar ist es die Aufgabe, alle Beteiligten objektiv und neutral zu beraten. Der Notar stellt sicher, dass alle rechtlichen Konsequenzen eines beabsichtigten Geschäfts für die Beteiligten klar und verständlich sind, bevor eine bindende Entscheidung getroffen wird.
Der Notar hilft, potenzielle Konflikte zwischen den Parteien zu identifizieren und im Gespräch Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten fair und rechtlich sicher sind.
Der Notar erstellt auf Grundlage der Wünsche und Vereinbarungen der Beteiligten den rechtlich einwandfreien Text der Urkunde. Dabei achtet er darauf, dass die Urkunde den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Interessen aller Beteiligten gewahrt werden.
Der Notar hat die Aufgabe, die Beteiligten vor übereilten oder riskanten Rechtsgeschäften zu schützen. Er erklärt die Urkunde im Detail und sorgt dafür, dass die Beteiligten die Tragweite ihrer Entscheidungen vollständig verstehen, bevor sie unterschreiben.
(z.B. Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister)
Nach der Beurkundung übernimmt der Notar den Vollzug des Geschäfts. Das bedeutet, er sorgt beispielsweise dafür, dass Grundstücke ins Grundbuch eingetragen oder Änderungen im Handelsregister vermerkt werden. Damit ist sichergestellt, dass das Rechtsgeschäft auch offiziell und rechtlich wirksam wird.
- Rechtsanwältin und Notarin -
Warum Alexandra Eichler?
Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Notarin und Fachanwältin für Erbrecht und Arbeitsrecht bietet Frau Eichler eine fundierte und umfassende Beratung, die stets die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Ob es um eine Immobilientransaktion, eine gesellschaftsrechtliche Angelegenheit oder die Erstellung eines Testaments geht – Frau Eichler gewährleistet durch ihre unparteiische Beratung Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
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Kontaktieren Sie uns!
Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre notarielle Angelegenheit vertrauensvoll in die Hände von Frau Eichler und ihrem Team zu legen.
- FAQs -
Was Sie noch wissen sollten
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert des Rechtsgeschäfts und sind im GNotKG geregelt. Eine Beratung ist oft günstiger als erwartet, da sie in vielen Fällen bereits in den Beurkundungskosten enthalten ist.
Ja, unsere Notare beraten Sie umfassend zu Erbverträgen, Testamenten und Erbauseinandersetzungen. Wir helfen Ihnen, rechtliche Klarheit und Sicherheit für die Zukunft zu schaffen.
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Zitat von irgendeinem alten Griechen oder anderer Person, die eine wichtige Rolle gespielt hat
Autor des Zitats
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- Rechtsanwältin und Notarin -
Ihre zuverlässigen Partner in allen Rechtsfragen
Mit uns finden Sie Ihre Richtung
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